NAG: § 11 Abs 1 Z 5 (Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nicht erteilt werden, wenn eine Überschreitung der Dauer des erlaubten sichtvermerksfreien oder sichtvermerkspflichtigen Aufenthalts im Zusammenhang mit § 21 Abs 6 vorliegt; dieser Versagungsgrund kommt nur bei Personen zur Anwendung, die zunächst zur Inlandsantragstellung berechtigt waren)