NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)
§ 11 Abs 5 (keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; Unterhaltsmittel durch Unterhaltsansprüche; Anwendung der Richtsätze des § 293 des ASVG; Freibetrag nach § 292 Abs 3 ASVG; keine Schmälerung der Richtsätze durch geringe Mietkosten oder fehlende Kreditverbindlichkeiten)