NAG: § 72 Abs 1 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; neunjährige Tochter einer aufenthaltsberechtigten Mutter; fehlende Feststellungen zur Obsorgeberechtigung und zur Fürsorge und Pflege des Kindes im Herkunftsland)
§ 74 (Inlandsantragstellung; ebenso)