BDG: § 14 Abs 1 (Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit)
§ 14 Abs 3 (ebenso; dauernde Dienstunfähigkeit, Begriff; Wahrscheinlichkeit der Wiedererlangung der Dienstfähigkeit innerhalb von zwei Jahren, Verweisungsarbeitsplatz, rechtswidriges Mobbingverhalten anderer Bediensteter)