AsylG 1997: § 8 Abs 2 idF BGBl I 2003/101 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1; Prüfung des Eingriffs in Privat- und Familienleben)
§ 11 Abs 2 zweiter Satz (Asylerstreckungsantrag, Umdeutung der Erstreckungsanträge in Asylanträge bei Zurückweisung als unzulässig oder Abweisung als of-