AsylG 1997: § 8 (Refoulementschutz; Begründungspflicht; katastrophale Sicherheitslage, ständige willkürliche Gewaltakte und Übergriffe der Militärs und Rebellen, Tschetschenien November 2005)
VwGH 13. 12. 2010, 2008/23/0273, 0274
Die im erstangef B (vom 18. 11. 2005) enthaltenen Länderfeststellungen zu Tschetschenien geben auszugsweise den Bericht des deutschen Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Tschetschenien) vom 30. 8. 2005 wieder und zeichnen das Bild einer katastrophalen, von ständigen willkürlichen Gewaltakten und Übergriffen der Militärs und Rebellen gekennzeichneten Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung in Tschetschenien.