AsylG 1997: § 8 Abs 2 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1; Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht; keine Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen nach dieser Bestimmung, dessen Ehegatte als Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht in Anspruch genommen hat)