MRK: Art 7 Abs 1 (Rückwirkungsverbot von Strafbestimmungen, Verneinung des Strafcharakters der Aberkennung des subsidiären Schutzes)
AsylG 2005: § 9 Abs 2 Z 3 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Aberkennung, Verurteilung wegen Verbrechens; Abstellen auf Zeitpunkt der Verurteilung, kein Verstoß gegen Art 7 MRK)