Das Jahrbuch des öffentlichen Rechts erscheint mit dem Jahrgang 2009 zum zweiten Mal. Das bisherige Konzept wurde aufrechterhalten, wiederum teilt sich das Jahrbuch des öffentlichen Rechts in zwei Abschnitte. Im Abschnitt A finden sich dogmatische Untersuchungen zu Einzelfragen des öffentlichen Rechts, die im Jahr 2009 besonderes Interesse weckten. Im Abschnitt B finden sich Berichte über die Entwicklungen im Europarecht, Bundesrecht und Landesrecht aus dem Jahr 2008. Abermals waren die Herausgeber bemüht, eine bunte Vielfalt von interessanten Aufsätzen zu präsentieren. Die Bemühungen haben sich gelohnt, das Anbot an spannenden Abhandlungen könnte nicht besser sein, wie folgende Beispiele zeigen: