Mit der zweiten Auflage wurde der Kommentar nicht nur aktualisiert, sondern auch erheblich erweitert. Schon "auf das Notwendigste beschränkt" umfasst der Kommentar immer noch 828 Seiten, auf denen praktisch alle wasserrechtlich relevanten Rechtsquellen wiedergegeben, die wichtigen von ihnen auch einlässlich und mit dem Sachverstand des praktischen und theoretischen Experten erläutert werden. Die akribisch und umfassend eingearbeitete Judikatur tut das Ihre zur Vervollständigung dieses unverzichtbaren Ratgebers in allen wasserrechtlichen Angelegenheiten. Die vorangestellte knappe Einführung gewährt Einblick in sachliche wie historische Grundlagen und Voraussetzungen. Angesichts der Fülle an Informationen, die der Autor im Kommentar verarbeiten und aufbereiten muss, ist es ihm nicht anzulasten, dass er da und dort auf mögliche Verallgemeinerungen oder Bezüge zum Verfassungs- und zum allgemeinen Verwaltungsrecht verzichtet hat.