Oö ElWOG 2006: § 8 Z 1 bis 3 (Bewilligungsverfahren, Parteistellung; Antragsteller, Nachbarn, Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Anlage errichtet)
§ 6 Abs 1 (Stromerzeugungsanlagen ab installierter Engpassleistung von 30 kW, Bewilligung)
§ 9 (Nachbarn; durch die Errichtung, Bestand oder Betrieb gefährdete oder belästigte Personen oder Personen, deren Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechte gefährdet werden könnten)