Stmk BauG: § 4 Z 28 (Gebäude, Begriff; Stützmauer kein Gebäude)
§ 13 Abs 12 (Abstand; größere Abstände, wenn der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine unzumutbare oder das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung erwarten lässt; Stützmauer, Optik)