Stmk BauG: § 4 Z 44 (Neubau, Begriff; Errichtung eines Gebäudes in Abweichung von einer früher erteilten Um- und Zubaubewilligung; nach der Umbaubewilligung Erhaltung bestimmter Wände, tatsächlich Abbruch der Wände; Untergang des bestehenden Konsenses für den Altbestand, neu entstandenes Gebäude ein Neubau)
§ 39 Abs 1 (Gebäude, Instandhaltungspflicht; Untergang mit dem Untergang des Gebäudes)