AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff; ethnische Verfolgung; Angehöriger der koreanischen Volksgruppe, Verfolgung durch Kosaken in der Region Krasnodar; mangelnder Schutz durch staatliche Organe; Prüfung der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative, jedenfalls Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme bei Gefahr des Verstoßes gegen Art 3 MRK, Russland)