AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; ausreichende Auseinandersetzung mit Fluchtvorbringen, behauptete Verfolgung wegen aktiven Engagements gegen Genitalverstümmelung, Lage alleinstehender Frauen in Äthiopien)