Sonn- und Feiertags-BetriebszeitenG: § 4 Abs 1 (Strafbestimmungen; Subsidiaritätsklausel; Tat ist nur nach § 4 Abs 1 zu bestrafen, wenn sie nicht nach anderen Vorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist)
GewO: § 366 Abs 1 Z 3 (Strafbestimmungen; Verwaltungsübertretung begeht, wer eine genehmigte Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung ändert oder nach der Änderung betreibt)