AuslBG: § 24 (Erstellung von Gutachten für selbstständige Schlüsselkräfte)
NAG: § 41 Abs 1 (Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" an Drittstaatsangehörige; Voraussetzungen)
§ 41 Abs 3 (ist das Gutachten der Landesgeschäftsstelle des AMS in einem Verfahren über den Antrag zur Zulassung als selbstständige Schlüsselkraft negativ (§ 24 AuslBG), ist der Antrag ohne weiteres abzuweisen; Anwendung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze)