AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, geänderte Lebensumstände der Asylwerberin während ihres Aufenthaltes in Österreich, Rückkehrgefährdung afghanischer Frauen mit westlich orientiertem Lebensstil, Ermittlungspflicht; Zwangsehe, Prüfung allfälliger asylrelevanter Verfolgung, Afghanistan)
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