Mit dem gegenständlichen Werk von Götzl/Janitsch/Latzenhofer/Weismann liegt nunmehr - neben Hauenschild/Wilhelm (2009) und Weber/Barbist (2009) - der dritte Kommentar zu dem am 20. Juni 2009 in Kraft getretenen Bundes-UmwelthaftungsG (BGBl I 2009/55) vor.1 Als Stand der Bearbeitung wird im Vorwort Mitte 2009 angegeben, wobei die zuletzt ergangene Kommentarliteratur bis Dezember 2009 berücksichtigt wurde.