Mit der DSG-Novelle 2010, BGBl I 2009/133, ist am 1. 1. 2010 eine umfassende Novellierung des DSG 2000 in Kraft getreten, die einige wesentliche Änderungen und Ergänzungen der bisherigen Rechtslage gebracht hat. So wurden endlich die bereits seit langem diskutierten Bestimmungen über die Zulässigkeit der Videoüberwachung privater Auftraggeber samt begleitenden Vorschriften (zB betreffend die Meldepflicht, Informationspflichten usw) verwirklicht, das elektronische Registrierungsverfahren vereinfacht und eine neue Informationspflicht des Auftraggebers bei schwerwiegendem Datenmissbrauch eingeführt. Hinzu kommen zahlreiche punktuelle Neuregelungen zur Umsetzung der Judikatur sowie zur Verschärfung von Aufsichts- und Strafbestimmungen.