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VfGH 4. 3. 2011, G 13/10 (Gleichheit)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1147ZfV 2011, 721 Heft 4 v. 19.9.2011

Verletzung (Gesetz)

VfGH 4. 3. 2011, G 13/10

Die Differenzierung bei der gesetzlichen Regelung einer Entschädigungspflicht im Fall der Umwidmung zwischen einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Erwerb des Grundstücks ist unsachlich.

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