B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (UVS, Maßnahmenbeschwerden; vorläufige Beschlagnahme; keine Anfechtbarkeit nach bescheidmäßiger Bestätigung der Maßnahme)
AVG: § 67a Abs 1 Z 2 (ebenso)
§ 67c Abs 3 (ebenso; Entscheidung in Angelegenheiten von Maßnahmenbeschwerden, Gegenstandslosigkeit durch Wegfall eines selbstständig anfechtbaren Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nach dessen bescheidmäßiger Bestätigung; Unzuständigkeit des UVS zur Sachentscheidung)