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VwGH 10. 8. 2010, 2009/17/0228 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1111ZfV 2011, 706 Heft 4 v. 19.9.2011

AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen, Schriftlichkeit im Falle der Fristgebundenheit)

§ 53a Abs 1 (Gebührenanspruch eines nichtamtlichen Sachverständigen, Geltendmachung gem § 38 GebAG 1975)

GebAG 1975: § 38 Abs 1 (Geltendmachung des Gebührenanspruches des Sachverständigen binnen 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Anspruchsverlust, schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch; Mündlichkeit in Abweichung vom subsidiär geltenden § 13 Abs 1)

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