AlVG: § 10 Abs 1 Z 4 (Aufforderung zum Nachweis ausreichender Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung; Aufforderung zum Nachweis von einer Bewerbung wöchentlich; keine Bestätigung der vom Arbeitslosen angegebenen Bewerbungen durch kontaktierte Unternehmen; ausreichend erfolgte Beurteilung des Gesamtverhaltens des Arbeitslosen; kein Strafcharakter des Anspruchsverlusts; keine verfassungsrechtliche Bedenken)