AlVG: § 14 Abs 1 (Anwartschaft; Rahmenfrist)
§ 15 Abs 5 (Erstreckung der Rahmenfrist; Anrechnung ausländischer Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten; keine Anrechnung einer ausländischen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, die bereits den Anspruch auf im Ausland bezogenes Arbeitslosengeld begründeten)