VereinsG 2002: § 29 Abs 1 (behördliche Auflösung; Gründe; Überschreitung des statutenmäßigen Wirkungskreises; Motorradverein; Förderung der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes)
MRK: Art 6 (Recht auf ein faires Verfahren; zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen; Vereinsangelegenheiten; keine Anwendung auf behördliche Vereinsauflösung; verwaltungspolizeiliche Maßnahme)