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VfGH 29. 9. 2010, B 312/09 (Baurecht)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/836ZfV 2011, 533 Heft 3 v. 6.7.2011

Tir BauO 2001: § 5 Abs 1 (Abstand von den Verkehrsflächen, Baufluchtlinie im Bebauungsplan)

§ 5 Abs 2 (Ausnahmen, Errichtung von Bauteilen vor der Baufluchtlinie)

§ 5 Abs 3 (Ausnahmen; Errichtung von Bauteilen vor der Straßenfluchtlinie; Orts- und Straßenbild nicht beeinträchtigt, Zustimmung des Straßenerhalters)

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