AuslBG: § 28b Abs 2 Satz 2 idF BGBl 2002/68 (zentrale Verwaltungsstrafevidenz; Zurechnung einer Strafe, wenn sie entweder gegen den Bewerber, Bieter oder Subunternehmer selbst oder gegen ein verantwortliches Organ oder einen verantwortlichen Beauftragten rechtskräftig verhängt wurde)