ZDG: § 28 Abs 1 idF BGBl I 2006/40 (die Rechtsträger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden)
VerpflegungsV: § 2 idF BGBl I 2005/106 (angemessene Verpflegung; täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit zur Verfügung stellen; auf ärztliche Anordnungen oder religiöse Gebote ist Bedacht zu nehmen; hier: Vegetarier)