VO (EG) 796/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen zur Modulation und zum INVEKOS: Art 57 Abs 4 (Regelung für den Fall von Verstößen hinsichtlich Kennzeichnung und Registrierung von Rindern)
Art 59 (Beihilfen für Rinder, Kürzungen und Ausschlüsse)