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VwGH 21. 10. 2010, 2009/07/0051 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/811ZfV 2011, 517 Heft 3 v. 6.7.2011

Oö WasserversorgungsG: § 2 Abs 2 (Kosten für den Anschluss; darunter sind iSd § 3 Abs 2 Z 3 die Kosten für den Anschluss (= Verbindung) an die Verbrauchsleitung, für die Errichtung der Anschlussleitung selbst bis zur Übergabestelle und für die Errichtung der Übergabestelle zu verstehen)

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