AVG: § 7 (Befangenheit; Verwaltungsorgan hat sich des Amtes zu enthalten; Sachverständiger; Vorwurf unrichtiger Beurteilung, Zweifel an Fachkunde, noch kein Grund zur Annahme einer Befangenheit)
§ 53 Abs 1 (Sachverständige; Anwendung des § 7)
AVG: § 7 (Befangenheit; Verwaltungsorgan hat sich des Amtes zu enthalten; Sachverständiger; Vorwurf unrichtiger Beurteilung, Zweifel an Fachkunde, noch kein Grund zur Annahme einer Befangenheit)
§ 53 Abs 1 (Sachverständige; Anwendung des § 7)