AVG: § 13 (Anbringen; Antrag, Primärantrag, Eventualantrag, Wesen, aufschiebende Bedingung, dass Primärantrag erfolglos bleibt, Erledigung des Eventualantrags vor dem Eintritt des Eventualfalles unzulässig, Primärantrag auf Zustellung des Bescheides, Erledigung des Eventualantrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erst nach Erledigung des Primärantrages auf Bescheidzustellung)
§ 63 Abs 5 (Berufung, Frist, zwei Wochen)