AVG: 62 Abs 2 (Erlassung eines mündlich verkündeten Bescheides, Maßgeblichkeit der Niederschrift für Tatsache und Inhalt des Bescheides; mit der Verkündung tritt Unwiederholbarkeitswirkung ein; gegen diese verstößt eine abweichende schriftliche Bescheidausfertigung, keine Geltung als Teil dieser Ausfertigung, Geltung als selbstständiger Bescheid)
§ 68 Abs 1 AVG (Bescheid, Rechtskraft, Wirkungen)