VStG: § 9 Abs 7 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; Haftungspflichtige; kein normativer Abspruch über die Haftungspflicht in Bescheiden der Instanzen; kein Eingriff in Rechtssphäre)
§ 51h Abs 4 (mündlich verkündeter Bescheid; Beurkundung)
VStG: § 9 Abs 7 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; Haftungspflichtige; kein normativer Abspruch über die Haftungspflicht in Bescheiden der Instanzen; kein Eingriff in Rechtssphäre)
§ 51h Abs 4 (mündlich verkündeter Bescheid; Beurkundung)