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VwGH 2. 9. 2010, 2008/19/0084 bis 0089 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/760ZfV 2011, 502 Heft 3 v. 6.7.2011

VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Erklärung über Absicht einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat, Wegfall des rechtlichen Interesses)

VwGH 2. 9. 2010, 2008/19/0084 bis 0089

Nach Einleitung des Vorverfahrens erklärten die Bf vor der VerwaltungsBeh, sie beabsichtigten freiwillig (in seinen Herkunftsstaat) zurückzukehren und erklärten sich damit einverstanden, dass sein Asylantrag als gegenstandslos abgelegt werde. Damit haben die Bf unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung des VwGH nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.

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