VwGG: § 34 Abs 1 (Zurückweisung infolge Unzuständigkeit des VwGH; hier: "Erledigung" der österreichischen Botschaft Abuja ist nicht als Bescheid anzusehen)
FPG 2005: § 11 (Festlegung von besonderen Regeln für das Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden)