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VwGH 26.11.2010, 2006/04/0243 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/754ZfV 2011, 500 Heft 3 v. 6.7.2011

VwGG: § 42 Abs 2 Z 1 (Aufhebung, Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Widerspruch zwischen Spruch und Begründung in der Zurechnung der Tat)

VwGH 26.11.2010, 2006/04/0243

Die belBeh hat, indem sie lediglich den Strafausspruch des erstinstanzlichen B abgeändert hat, den Schuldspruch des Straferkenntnisses bestätigt und damit die in der Tatumschreibung aufgelisteten Tathandlungen (darunter auch jene betreffend die Samstage 23. und 30.4.2005 sowie 14.5.2005) als Übertretungen des § 366 Abs 1 Z 3 iVm den §§ 81 und 74 Abs 2 GewO 1994 bestätigt.

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