AlVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt)
§ 10 Abs 1 Z 3 (Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; festgestellte Defizite des Arbeitslosen; Dauer der Wiedereingliederungsmaßnahme)