AlVG: § 23 (Übergangsgeld als Pensionsvorschuss; Verrechnung mit der Pensionsnachzahlung)
§ 24 Abs 2 (Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes; Voraussetzungen)
§ 25 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Voraussetzungen; zu beachtender Sorgfaltsmaßstab; Erkennbarkeit, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte; voraussetzbares Alltagswissen, dass Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Pensionsleistungen nicht nebeneinander gebühren)