AlVG: § 12 Abs 3 (Arbeitslosigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit)
§ 12 Abs 6 lit c (Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze; Abgrenzbarkeit von Tätigkeit und Einkünften; keine Zusammenrechnung von Entgelten bei abgrenzbaren Tätigkeiten; Tätigkeit als "neue Selbstständige" nach Ausübung einer Praktikantentätigkeit)