GewO: § 112 Abs 3 idF BGBl I 2008/42 (Vorschriften über die Gewerbeausübung; Gastgewerbe; Gastgärten; Betriebszeiten, Überschreitung, wenn Gästen weiteres Verweilen gestattet wird)
VwGH 26. 11. 2010, 2006/04/0174 (Amtsbeschwerde)
Die zu § 113 Abs 7 GewO 1994 ergangene Rsp des VwGH ist auf § 112 Abs 3 GewO übertragbar und damit liegt ein Nicht-Einhalten dieser Bestimmung bereits dann vor, wenn den Gästen lediglich ein weiteres Verweilen gestattet wird. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.