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VwGH 26. 11. 2010, 2006/04/0174 (Amtsbeschwerde) (Gewerberecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/699ZfV 2011, 464 Heft 3 v. 6.7.2011

GewO: § 112 Abs 3 idF BGBl I 2008/42 (Vorschriften über die Gewerbeausübung; Gastgewerbe; Gastgärten; Betriebszeiten, Überschreitung, wenn Gästen weiteres Verweilen gestattet wird)

VwGH 26. 11. 2010, 2006/04/0174 (Amtsbeschwerde)

Die zu § 113 Abs 7 GewO 1994 ergangene Rsp des VwGH ist auf § 112 Abs 3 GewO übertragbar und damit liegt ein Nicht-Einhalten dieser Bestimmung bereits dann vor, wenn den Gästen lediglich ein weiteres Verweilen gestattet wird. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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