NAG: § 11 Abs 5 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung, finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; Deckung des Unterhalts, wenn beim Familiennachzug der Zusammenführende und der Nachziehende je über einen Betrag in Höhe des Richtsatzes nach § 293 ASVG verfügen)