FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; gleichheitsrechtliche Bedenken betreffend Freizügigkeit unberechtigt; Interessensabwägung; Angewiesenheit eines österreichischen Kindes auf Pflege und Obsorge)
§ 66 (Ausweisung; Interessenabwägung; Angewiesenheit eines österreichischen Kindes auf Pflege und Obsorge)