FPG: § 21 Abs 1 Z 4 (Erteilung von Visa; Visa dürfen einem Fremden auf Antrag erteilt werden, wenn kein Versagungsgrund wirksam ist)
FPG: § 21 Abs 1 Z 4 (Erteilung von Visa; Visa dürfen einem Fremden auf Antrag erteilt werden, wenn kein Versagungsgrund wirksam ist)