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VwGH 15. 6. 2010, 2007/05/0261 (Enteignung)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/651ZfV 2011, 442 Heft 3 v. 6.7.2011

Wr BauO: § 58 Abs 2 (unentgeltliche Abtretung von Flächen zu Verkehrsflächen, Änderung des Bebauungsplanes, abgetretene Fläche größer als nach aktuellem Bebauungsplan erforderlich wäre, Anspruch auf Entschädigung; Abtretung im Jahre 1932 für 2,5 m breiten Weg, unzutreffende Behauptung der Änderung des Bebauungsplanes; keine Veränderung in der Realität, unveränderte Böschungen, unveränderte Breite des Weges; kein Entschädigungsanspruch)

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