Stmk BauG: § 26 Abs 1 (subjektive Rechte der Nachbarn; Abstände nach § 13; keines hinsichtlich Bauplatzeignung oder Erhaltung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes)
Stmk BauG: § 26 Abs 1 (subjektive Rechte der Nachbarn; Abstände nach § 13; keines hinsichtlich Bauplatzeignung oder Erhaltung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes)