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VwGH 15. 6. 2010, 2009/05/0328 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/622ZfV 2011, 424 Heft 3 v. 6.7.2011

Wr BauO: § 129 Abs 2 (Erhaltungspflicht des Eigentümers; Miteigentümerin, Belastung der Liegenschaft mit Fruchtgenussrecht; Prüfung, wer tatsächlich die Verwaltung ausübte)

§ 135 Abs 1 (Verwaltungsübertretungen; Geldstrafen bis € 21.000)

§ 135 Abs 5 (Verwalter eines Gebäudes, Verantwortlichkeit an der Stelle des Eigentümers, wenn die Tat ohne Veranlassung und Vorwissen des Eigentümers begangen; Verantwortlichkeit des Eigentümers neben dem Verwalter für Auswahlverschulden; mit Fruchtgenuss belastetes Gebäude, Feststellung, wer die Verwaltung ausübte)

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