Nö BauO: § 29 Z 1 (Baueinstellung; Baumaßnahme ohne notwendige Baubewilligung; Erteilung eines weiteren Auftrags nach rechtskräftigem Bauauftrag ohne Änderung des Sachverhalts)
§ 29 Abs 21 (ebenso; zunächst Alternativauftrag auf nachträgliche Antragstellung oder Wiederherstellung des früheren Zustandes)